Herzog-Christian-August-Gymnasium

Sulzbach-Rosenberg

Informationen zur Anmeldung

Hier finden Sie Informationen zum Übertritt nach der vierten Klasse. Die Angaben erfolgen ohne Gewähr.

Wissenswertes zum Übertritt nach der Jahrgangsstufe 5 finden Sie im unteren Abschnitt. 

Ausführlicher können Sie sich mithilfe der folgenden Präsentation über das HCA-Gymnasium informieren:

Überblick über wichtige Termine zum Übertritt:

  • 11.03.2025:                  Informationsabend für Eltern und Erziehungsberechtigte am HCA-Gymnasium (18:30 Uhr)
  • 26.03.2025:                  Tag der offenen Tür für interessierte Viertklässler mit ihren Eltern und Erziehungsberechtigten (17:00-19:30 Uhr)
  • 02.05.2025:                  Ausgabe des Übertrittszeugnisses an den Grundschulen 
  • 05.05. – 09.05.2025:    Anmeldung am HCA-Gymnasium
  • 13.05. – 15.05.2025:    Probeunterricht am HCA-Gymnasium, wenn der Schnitt von 2,33 nicht erreicht wurde 

1. Der Übertritt nach der Grundschule

 
Vorbemerkungen

Die Entscheidung nach der Grundschule für eine weiterführende Schule ist keine endgültige Entscheidung über den zu erreichenden Schulabschluss. Die richtige Schulart für ein Kind ist diejenige, bei der am ehesten Erfolgserlebnisse und als Resultat daraus eine anhaltende Lernmotivation zu erwarten sind. Die folgenden Informationen geben einen knappen Überblick zu den jeweiligen Übertrittsbedingungen.
Zu detaillierten Auskünften wenden Sie sich bitte an die zuständigen Beratungslehrkräfte oder an die Schulberatungsstelle.

Übertritt aus der Grundschule

Das Übertrittszeugnis der 4. Jahrgangsstufe einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Grundschule enthält eine zusammenfassende Beurteilung mit dem Gesamtdurchschnitt aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht sowie die davon abhängige Eignung für eine Schulart. Beträgt der Gesamtdurchschnitt 2,33 oder besser, ist das Kind für ein Gymnasium geeignet und kann im Anschluss an die 4. Jahrgangsstufe in ein Gymnasium übertreten.
Bei einem schlechteren Gesamtdurchschnitt oder bei Fehlen eines Übertrittszeugnisses (staatlich genehmigte Schulen wie z.B. Montessori-Schulen) kann das Kind von den Erziehungsberechtigten zum Probeunterricht angemeldet werden. Der dreitägige Probeunterricht wird in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik abgehalten. Er ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht wird. Wenn in beiden Fächern die Note 4 erzielt wird, entscheiden die Eltern, ob das Kind dennoch in das Gymnasium übertreten soll.

 

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2. Anmeldeverfahren und Termine

Anmeldezeitraum für das Schuljahr 2025/26: 05.05.2025 – 09.05.2025 

Bitte nutzen Sie die Möglichkeit der Online-Anmeldung (externer Link). Diese führt Sie durch alle notwendigen Formulare, auch z.B. den Antrag für die Übernahme der Buskosten.
Wenn Sie trotzdem noch persönlich kommen möchten, weil Sie noch diverse Fragen haben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin.

Probeunterricht am HCA-Gymnasium: 13.05.2025 – 15.05.2025

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3. Hinweise zum Anmeldeverfahren

 

Folgende Checkliste hilft Ihnen, den Überblick über alle benötigten Unterlagen zu behalten. Sie können diese bequem als pdf-Dokument herunterladen und finden darin auch Hinweise zur Online-Anmeldung: Checkliste Übertritt 

Über das Online-Formular können Sie bequem von zuhause aus die Anmeldung am Herzog-Christian-August-Gymnasium für Ihr Kind erledigen: Schulantrag Online (externer Link).
Beachten Sie bitte dazu die obenstehenden Hinweise zum Anmeldeverfahren und die Checkliste.

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4. Hinweise für Schüler mit Leistungsstörungen

Sollte bei Ihrem Kind bereits eine schulpsychologisch oder fachärztlich belegte Diagnose einer Lese-Rechtschreibstörung bzw. einer isolierten Lese- oder isolierten Rechtschreibstörung vorliegen, so legen Sie bitte die entsprechenden Dokumente bei der Anmeldung vor. Dies gilt ebenso bei anderen gesundheitlich bedingten Lern-Leistungsstörungen. 

Nach einem Schulwechsel prüft nämlich die aufnehmende Schule in eigener Verantwortung im Zusammenwirken mit der zuständigen Schulpsychologin, welche Formen der individuellen Unterstützung, des Nachteilsausgleichs oder Notenschutzes zu gewähren sind. 

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5. Der Übertritt nach Jahrgangsstufe 5

Nach dem Besuch der 5. Jahrgangsstufe einer weiterführenden Schulart ist die Aufnahme ins Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule:
Übertritt in Jgst. 5 Jahreszeugnis D, M: Ø 2,00
Übertritt in Jgst. 6 nur mit Aufnahmeprüfung

Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 der Realschule:
Übertritt in Jgst. 5 Jahreszeugnis D, M: Ø 2,50
Übertritt in Jgst. 6 Jahreszeugnis D, M, E: Ø 2,00
bei Nichterreichen Aufnahmeprüfung

Staatlich genehmigte Schulen (z. B. Montessori-Schulen) sind nicht berechtigt, für den Übertritt nach Jahrgangsstufe 5 an staatliche Gymnasien rechtsverbindliche Schullaufbahnempfehlungen zu erteilen. Daher findet für diese Schüler ein eigener, landesweit einheitlich gestalteter Probeunterricht an der aufnehmenden Schulart statt.

Übertrittsbedingungen nach höheren Jahrgangsstufen

Möchte eine Schülerin oder ein Schüler aus einer höheren Jahrgangsstufe einer anderen Schulart an das Gymnasium übertreten, sind grundsätzlich das Bestehen einer Aufnahmeprüfung und einer Probezeit Voraussetzung.

Übertritt an das Gymnasium mit Mittlerem Schulabschluss

Nach dem Erwerb eines mittleren Schulabschlusses, also mit dem Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule oder dem M-Zug an der Mittelschule, ist ein direkter Übertritt in das Gymnasium unter folgenden Voraussetzungen möglich.

Ein Eintritt in die Jahrgangsstufe 10 ist ohne Aufnahmeprüfung möglich.
Ebenso entfällt die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11, falls dabei in den Vorrückungsfächern ein Notendurchschnitt von 1,5 oder besser erreicht wurde.
Bei einem Notendurchschnitt von 2,5 oder besser beschränkt sich die Aufnahmeprüfung bei Eintritt in die Jahrgangsstufe 11 auf die Kernfächer der jeweiligen Ausbildungsrichtung mit Ausnahme der zweiten Fremdsprache

Die Probezeit entfällt jeweils. Die Nachholfrist für die zweite Fremdsprache als Voraussetzung für den Erwerb des allgemeinen Abiturs beträgt in der Regel ein Jahr. Schüler mit dem Abschlusszeugnis der Wahlpflichtfächergruppe III a der Realschule (Französisch) können bereits ausreichende Kenntnisse in der zweiten Fremdsprache vorweisen.

Als Alternative zum direkten Übertritt in das Gymnasium sind an zahlreichen Standorten in Bayern Einführungsklassen eingerichtet, die Schülern nach Erwerb des mittleren Schulabschlusses an einer Realschule, einer Wirtschaftsschule oder dem M-Zug den Übergang an das Gymnasium erleichtern. Im Anschluss daran erfolgt der Eintritt in die Qualifikationsphase, also in die Jahrgangsstufe 12 des Gymnasiums. Voraussetzung für die Aufnahme in eine Einführungsklasse ist entweder ein Durchschnitt aus den Noten in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik von 2,00 oder besser im Abschlusszeugnis oder ein pädagogisches Gutachten der in der Jahrgangsstufe 10 besuchten Schule, in dem die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums uneingeschränkt bestätigt wird.

Die Modalitäten und Termine der Voranmeldung sind bei der Staatlichen Schulberatungsstelle (externer Link) des jeweiligen Regierungsbezirks zu erfragen.

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